parlamentOhne weitere Wortmeldungen ist der Nationalrat am 15.3.2010  in der letzten offenen Frage der BVG-Strukturreform auf den Kurs des Ständerats eingeschwenkt und will der Oberaufsichtsbehörde ebenfalls den Status einer öffentlich-rechtlichen Anstalt verleihen. Damit soll deren Unabhängigkeit garantiert werden. Die Idee dazu wurde von SR Alex Kuprecht lanciert.

Ziel der BVG-Strukturreform, die nun in die Schlussabstimmung gelangt, ist die verbesserte Überwachung und Führung der Pensionskassen. Zudem wurden neue Bestimmungen über Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen in die Revisionsvorlage eingebaut. Sozialminister Didier Burkhalter sieht in der Gesetzesrevision ein Mittel, um nach der BVG-Abstimmung das Vertrauen der Bevölkerung in die Pensionskassen wieder zu stärken.

Die wichtigsten Elemente bei der neu organisierten Aufsicht sind die Kantonalisierung und Regionalisierung. Kantonalisierung heisst, dass alle Aufsichtsaufgaben nun bei den Kantonen liegen, der Bund (das BSV) wird künftig keine Vorsorgeeinrichtungen mehr beaufsichtigen. Regionalisierung bedeutet, dass die Kantone aufgefordert sind, die Aufsichtsämter jeweils für eine Reihe von Kantonen zusammen zu fassen. Solche Regionen bestehen bereits für die Zentral- und die Ostschweiz.

Neu eingerichtet wird eine Oberaufsichtskommission. Das unabhängige Organ setzt sich aus sieben bis neun Experten zusammen, zwei davon sollen als Vertreter der Sozialpartner amtieren. Präzisiert werden in dem Gesetz auch die Anforderungen an Integrität und Loyalität von Pensionskassenverantwortlichen. Dabei geht es insbesondere um Bestimmungen, mit denen Interessenkonflikte verhindert werden sollen.

Wortprotokoll NR / Strukturreform