BS_3Die Sanierung der baselstädtischen Staats-Pensionskasse (PKBS) wird per 31. Dezember 2010 vollzogen. Am Stichdatum wird formell die Änderung des Pensionskassengesetzes wirksam. Diese beinhaltet eine indirekte Sanierung: Der Staat als Arbeitgeber muss der PKBS die Deckungslücke überweisen, wie sie am 30. September 2009 in den Büchern stand. Ist sie indes Ende 2010 höher, wäre der höhere Betrag einzuschiessen und paritätisch zu tragen.

Per 31. September 2009 hatte die Deckungslücke der PKBS im Bereich Staat 795 Millionen Franken betragen, Ende letztes Jahr dann dank guten Börsengangs noch 721 Millionen Franken. Liegt indes die Deckungslücke Ende 2010 real unter dem Wert vom 30.9.2009, wird nicht die Sanierungssumme reduziert, sondern mit der Differenz eine Wertschwankungsreserve gebildet.

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