Der Verwaltungsrat des VPS Verlags hat in Ausgabe 01-10 der Schweizer Personalvorsorge Stellung bezogen zur UWS-Abstimmung vom 7.3. Es wird festgehalten: “Der möglichen Wahrnehmung der eigenverantwortlichen Führung werden bei einem zu hohen BVG-Umwandlungssatz laufend engere Grenzen gesetzt. Auch deshalb muss der gesetzliche Mindestumwandlungssatz nach BVG gesenkt werden. Als Alternative zu einer kapitalgedeckten, obligatorischen 2. Säule mit realistischem Umwandlungssatz wird auch immer wieder der Ausbau der AHV gefordert. Dabei wird verkannt, dass die Schweizer Altersvorsorge deshalb so stabil ist, weil sie auf zwei Systeme mit unterschiedlichen Finanzierungsmethoden baut. Dabei ergänzen sich die 1. Säule im Umlageverfahren und die 2. Säule im Kapitaldeckungsverfahren ausgezeichnet.

Voraussetzung für die Sicherheit unserer Altersvorsorge ist, dass jede Säule nach ihren Regeln funktioniert. Eine 2. Säule in Sozialversicherungsfesseln kann nicht mehr den Beitrag zur Altersund Hinterlassenensicherung leisten, den sie soll. Um der 2. Säule ihre nötige Wirkung und Stabilität zu belassen, muss der gesetzliche Mindestumwandlungssatz gesenkt werden. Aus diesen triftigen Gründen empfehlen wir Ihnen, «Ja» zu stimmen für einen tieferen Umwandlungssatz.”

  Stellungnahme VR VPS