admin Der Bundesrat hat am 11. September die Vernehmlassung für ein Bankeinlagensicherungsgesetz eröffnet. Er will die Bankeinlagen mit einem zweistufigen System schützen, das durch die Banken finanziert wird. Die Vernehmlassung dauert bis 31. Dezember 2009.

Als Reaktion auf die Krise in den internationalen Finanzmärkten beschloss das Parlament am 20. Dezember 2008 in einer dringlichen und bis Ende 2010 befristeten Gesetzesänderung Verbesserungen zum Schutz der Einlegerinnen und Einleger bei Banken. Der Bundesrat kündigte schon damals an, den Schutz der Einlagen bei den Banken in der Schweiz grundsätzlich zu überprüfen.

Die Vorlage, die nun in die Vernehmlassung geht, sieht ein zweistufiges Sicherungssystem vor.
Stufe 1: Ein öffentlich-rechtlicher Fonds von rund 9,75 Mrd. Franken sichert die Einlagen. Der Fonds wird durch die Banken aufgebaut. Diese entrichten dazu jährliche Beiträge zur Äufnung von zwei Dritteln des Zielbetrags. Das verbleibende Drittel wird durch Verpfändung von Wertschriften gesichert. Der Fonds soll die Mittel zur Auszahlung der gesicherten Einlagen innert zwanzig Tagen nach dem Eintritt eines Sicherungsfalls bereitstellen.

Stufe 2: Sollte der Fonds erschöpft sein, käme als zweite Stufe entweder ein Bundesvorschuss (Variante A) oder eine Bundesgarantie (Variante B) zum Tragen. Diese würde von den Banken durch jährlich zu entrichtende Prämien abgegolten.

Das bisherige – bis Ende 2010 geltende – System soll in Dauerrecht überführt werden. Das betrifft das Konkursprivileg für alle Einlagen bis 100’000 Franken und deren sofortige Auszahlung aus den vorhandenen liquiden Mitteln, die separate Privilegierung von Guthaben der 2. Säule und der Säule 3a sowie die Unterlegung der privilegierten Einlagen mit 125 % Aktiven in der Schweiz.

EFD