blick Anfrage an den “heissen Draht” des Blick: “Der Mann meiner Mutter (61) ist nach 20-jähriger Ehe gestorben. Er arbeitete noch voll. Nun geht es ums Geld seiner Pensionskasse. Meine Mutter möchte das Todesfallkapital — rund 200 000 Franken. Die Pensionskasse sagt aber, sie habe nur Anspruch auf die Witwenrente. Stimmt das? Das Geld gehört ja eigentlich ihr, sie müsste doch selber entscheiden können.”

Die Antwort von Redaktor Silvio Bertolami: “Kapital statt Rente – diese Wahl gibt es also, wenn der Versicherte einer Pensionskasse pensioniert wird. Bei einer Witwe oder bei einem Witwer muss eine Pensionskasse diese Wahl aber nicht offerieren.”

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