parlament Eingereichter Text: Angesichts der dringlichen Sanierung der Pensionskasse SBB musste der Verwaltungsrat dem Sanierungskonzept des Eidgenössischen Finanzdepartementes zustimmen, wonach deren Deckungsgrad innert zehn Jahren auf 100 Prozent erhöht werden soll. Dieses Konzept sieht Beiträge des Bundes und der SBB vor, verlangt aber vor allem von den Angestellten, Rentnerinnen und Rentnern des Unternehmens beträchtliche Anstrengungen.

Fragen: 1. Welche Mittel stellt er bereit, um so gut wie möglich auf diese Problematik reagieren zu können? Was sieht er konkret vor, um die negativen Auswirkungen auf die aktiven und passiven Versicherten der Pensionskasse SBB abzuschwächen?
2. Wie hoch werden die finanziellen Auswirkungen auf die Kantone eingeschätzt?
3. Inwieweit werden die Kantone über diese Problematik informiert?

Antwort des Bundesrates: (…) Der Beitrag der Rentner besteht darin, dass sie während der Sanierungsperiode auf einen Teuerungsausgleich verzichten müssen. Auch dies erachtet der Bundesrat als vertretbar, zumal zahlreiche andere Rentner und Rentnerinnen, u. a. diejenigen des Bundes und seiner ehemaligen Regiebetriebe, in den vergangenen Jahren ebenfalls keinen Teuerungsausgleich auf ihren Renten erhalten haben. Ein solcher wird auch in den kommenden Jahren kaum möglich sein.

Angesichts der guten Leistungen der Pensionskasse SBB rechnet der Bundesrat nicht damit, dass eine grössere Anzahl Rentner deswegen Ergänzungsleistungen oder gar Sozialhilfe beziehen muss. Er sieht deshalb auch keine Notwendigkeit, gegenüber den Kantonen spezielle Informationsmassnahmen zu ergreifen.

aaa  Interpellation