parlament Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und gegebenenfalls anderer einschlägiger Bestimmungen vorzunehmen, um institutionellen und anderen qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern die Investition in allgemeine Finanzierungsgefässe, die Start-up-Unternehmen finanzieren, zu erleichtern.

Antwort des Bundesrates: Die Bewirtschaftung der Vermögensanlagen von Vorsorgeeinrichtungen hat ausschliesslich zum Ziel, die Erfüllung der Vorsorgeverpflichtungen sicherzustellen. Es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Die Förderung von Jungunternehmen ist zwar im Sinne einer zweckmässigen Wirtschaftsförderung zu begrüssen, kann und darf jedoch kein Teilziel der Vermögensanlage in der beruflichen Vorsorge sein.

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