Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst den Entscheid des Nationalrates, den Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge innert fünf Jahren auf 6,4% zu senken. Die Überprüfung im 5-Jahres-Rhythmus erachtet der SVV als geeignet, um den Mindestumwandlungssatz den massgebenden Entwicklungen anzupassen, heisst es in einer Mitteilung des Verbands.

Weiter hält der SVV fest: «Der SVV betrachtet diesen Entscheid als einen Schritt in die richtige Richtung. Eine raschere Senkung des überhöhten Mindestumwandlungssatzes als in der 1. BVG-Revision vorgesehen ist aufgrund der höheren Lebenserwartung und dem langfristigen Trend zu tieferen Renditen an den Finanzmärkten dringend notwendig. Die ungerechte Umverteilung der Vorsorgegelder von den Erwerbstätigen zu den Rentnern wird damit gemindert und die Stabilität der zweiten Säule gestärkt.»

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