BS_3 Für die Angestellten der Universität Basel haben Basel-Stadt und Baselland als gemeinsame Trägerschaft der Uni eine definitive Pensionskassenlösung gefunden. Unterschieden wird dabei zwischen unbefristet und befristet Angestellten. Die unbefristet Angestellten wechseln auf Anfang 2009 von der bisherigen Übergangslösung in den neuen Leistungsprimatsplan der Pensionskasse Basel-Stadt. Für sie gilt das Pensionierungsalter 65; sie können sich aber auch schon mit 60 vorzeitig in den vorzeitigen Ruhestand versetzen lassen. Die befristet Angestellten verbleiben dagegen im Beitragsprimatsplan der Basellandschaftlichen Pensionskasse. Sie werden im Alter von 64 Jahren pensioniert. Die Möglichkeit zur vorzeitigen Pensionierung besteht für sie schon ab 58 Jahren.

Basler Zeitung