Seit Anfang 2007 besitzt die Schweiz ein neues Fondsgesetz. Ein zentrales Anliegen des KAG bleibt der Anlegerschutz. In Erweiterung der unter dem Anlagefondsgesetz (AFG) umgesetzten «Fonds für institutionelle Anleger» werden neu die Investorenschutz-Bedürfnisse differenziert, und mit dem «qualifizierten Anleger» aufgrund des verminderten Schutzbedarfs wird ein Typus definiert, welchem ein grösseres Anlage-Universum offensteht. Irland und Liechtenstein ermöglichen einem einzelnen qualifizierten (Privat-)Anleger die Auflegung eines Fonds mit nur einer Anlage.

Die Schweiz verfolgt mit minimal fünf Investoren eine restriktivere Praxis als ihre Wettbewerber. Eine Aufhebung dieser vergleichsweise starken Einschränkung lässt die Eidgenössische Bankenkommission nur aufgrund der Destinatärs-Theorie zu: So ist Pensionskassen die Auflegung von Einanleger-Fonds gestattet, weil dahinter eine Vielzahl von Anspruchsberechtigten steht. Umgekehrt wird ein einzelner qualifizierter Privatanleger sein Depot weiterhin nicht in eine separate Fondsstruktur überführen können.

Fonds-Industrie entdeckt qualifizierte Anleger