admin Die neue Lebensversicherungsrichtlinie des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) präzisiert und verdeutlicht die aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Lebensversicherung, welche in den Artikeln 120 bis 154 der Aufsichtsverordnung (AVO) niedergelegt sind. Inhaltlich weitgehend an der bisherigen Praxis orientiert, konkretisiert die Richtlinie insbesondere die neuen Regelungen zur Verbesserung der Transparenz von Versicherungsprodukten. Nach umfangreicher Vernehmlassung tritt die neue Lebensversicherungsrichtlinie am 1. November 2008 in Kraft.

Mitteilung BPV