image image Die schweizerischen Sozialversicherungsbehörden wollen grundsätzlich alle Gesellschafter von Personengesellschaften als Selbständigerwerbende der vollumfänglichen AHV-Beitragspflicht unterstellen und auf dem gesamten Einkommen aus diesen Gesellschaftsanteilen die AHV-Beiträge einfordern, unabhängig davon, ob die betreffenden Gesellschafter effektiv eine Erwerbstätigkeit ausüben. Die Anwendung dieser «Praktikerregel» ist unhaltbar und nicht sachgerecht, schreiben Werner Beilstein und Corinne Scagnet im Treuhänder.

Beitrag im Treuhänder