Die schweizerischen Sozialversicherungsbehörden wollen grundsätzlich alle Gesellschafter von Personengesellschaften als Selbständigerwerbende der vollumfänglichen AHV-Beitragspflicht unterstellen und auf dem gesamten Einkommen aus diesen Gesellschaftsanteilen die AHV-Beiträge einfordern, unabhängig davon, ob die betreffenden Gesellschafter effektiv eine Erwerbstätigkeit ausüben. Die Anwendung dieser «Praktikerregel» ist unhaltbar und nicht sachgerecht, schreiben Werner Beilstein und Corinne Scagnet im Treuhänder.