Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates hat sich mit der Änderung des BVG (Anpassung des Mindestumwandlungssatzes, 06.092 ) befasst und ist mit 9 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. Gemäss Entwurf des Bundesrates soll der Mindestumwandlungssatz in vier Schritten ab 1. Januar 2008 bis zum Erreichen von 6.4 Prozent per 1. Januar 2011 gesenkt werden. Das geltende Recht sieht eine Senkung auf 6.8 Prozent per 1. Januar 2014 vor. Die Kommissionsmehrheit ist von der Notwendigkeit einer Senkung des Mindestumwandlungssatzes überzeugt; diskutieren will sie aber die Übergangsfristen. Die Kommissionsminderheit sieht im jetzigen Zeitpunkt keinen Änderungsbedarf. Die Detailberatung soll am 4. Mai 2007 geführt werden.