Der Bundesrat hat auf Antrag des Eidg. Departements des Innern beschlossen, Ende Juni 2007 einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung zu schicken, der sich mit institutionellen Aspekten und der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen befasst. Damit folgt er den Vorschlägen der Expertenkommission «Finanzierung öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen» und der BVG-Kommission, welche empfehlen, eine Teilkapitalisierung bei öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit einem Gesamtdeckungsgrad von unter 100% weiter zuzulassen, sofern sich die Kassen an gewisse Finanzierungskriterien halten.
Gemäss Expertenbericht würde eine vollständige Ausfinanzierung von heute nur teilkapitalisierten öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen für gewisse öffentlich-rechtliche Körperschaften eine nicht tragbare finanzielle Mehrbelastung bedeuten. Für diese dränge sich somit die Finanzierungsvariante «Einhaltung eines differenzierten Zieldeckungsgrades» auf. Nur diese Finanzierung vermöge eine gewisse Sicherheit in Bezug auf die finanzielle Entwicklung zu moderaten Kosten zu bieten. Das Finanzierungssystem «Einhaltung eines differenzierten Zieldeckungsgrades» zeichnet sich dadurch aus, dass neben dem Gesamtdeckungsgrad auch der Deckungsgrad der aktiven Versicherten berücksichtigt wird.
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Expertenbericht
Modell «differenzierter Deckungsgrad»