Mit seiner begrüssenswerten Initiative nimmt der Bundesrat Bezug und Rücksicht auf die vom Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) schon mehrfach geäusserten Bedenken wegen der immanenten Bedrohung der Solvenz von Lebensversicherungsgesellschaften. Das Aufsichtsamt pocht darauf, dass der Zinsrisikoabzug seit Jahrzehnten ein versicherungsmathematisch begründetes, international anerkanntes und regulatorisch erwünschtes Instrument ist, um die negativen Folgen aussergewöhnlicher Zinsänderungen zu begrenzen. Das BPV legt dazu in einem Positionspapier offen, was unter dem Begriff «ausserordentliche Zinssituation» verstanden werden kann. Eine solche Konstellation läge etwa vor, wenn die Rendite von Bundesobligationen mit einer Laufzeit von 7 Jahren am Ende des Kalenderjahres um mehr als 1 Prozentpunkt über dem gleitenden Mittel des Referenzzinssatzes (beispielsweise 7-jährige Laufzeit von Staatspapieren, gleitend über 7 Jahre) zu liegen käme. Der Ball liegt jetzt beim Parlament, schreibt Werner Enz in der NZZ.