admin Auf den 1. Januar 2008 werden jene obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst, die seit drei Jahren ausgerichtet werden. Für diese Renten, die 2004 zum ersten Mal ausgerichtet wurden, beträgt der Anpassungssatz 3,0 %.

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