Die vor Wochenfrist durch die NZZ am Sonntag erhobenen Vorwürfe gegen eine Reihe von Pensionskassen sowie eine Sammelstiftung und zwei Versicherungen haben in der Zwischenzeit grosse Aufmerksamkeit gefunden. Die NZZ selber durfte aufgrund einer gerichtlichen Verfügung keine Namen nennen. Das hat die FuW in der Zwischenzeit nachgeholt (s. Anhang).

Laut NZZ haben die betreffenen Vorsorgeeinrichtungen resp. die Sammelstiftung und die Versicherungen kurz vor der Fusion von Swissfirst Bank und Bellevue Gruppe ihre Bestände an Swissfirst Aktien dieser zurückverkauft und damit auf erhebliche Kursgewinne verzichtet (laut neusten Schätzungen rund 30 Mio. Fr.). Die entscheidende Frage ist, ob die Betreffenden von der bevorstehenden Fusion wussten und falls ja, weshalb und unter welchen Bedingungen sie zum Schaden der Versicherten (resp. angeschlossenen Pensionskassen) auf die Kursgewinne verzichteten.

Sollen sich die impliziten Vorwürfe der Presseberichte bestätigen, haben die Betreffenden mit Konsequenzen zu rechnen, denn das revidierte BVG mit der Verordnung BVV2 verbietet das Ausnützen von Informationen durch Anlageverantwortliche, selbst wenn dies nicht zum Nachteil der Kasse sein sollte. Massgeblich ist hier Art. 48f BVV2. Gemäss Presseberichten haben sowohl das BSV (zuständige für die gesamtschweizerisch tätigen Vorsorgeeinrichtungen) wie auch die Aufsicht des Kt. Zürich bereits erste Schritte in diese Richtung unternommen. Auch intern sind in einigen der involvierten Pensionskassen offenbar erste Untersuchungen angelaufen.

Es ist absehbar, dass die Vorgänge nicht nur für die involiverten Kassen sondern für die 2. Säule generell eine massive Belastung darstellen werden, falls wirklich die Aktienverkäufe an die Swissfirst im Wissen um die bevorstehende Fusion und die damit zu erwartenden Kurssprünge erfolgten. Solche Machenschaften sind – so sie sich in der Tat bewahrheiten sollten – schärfstens zu verurteilen.
NZZ Online
Tages-Anzeiger
tsr info: des caisses de pensions sous enquête

FuW: Institutionelle sind bekannt – Was lief im Fall Swissfirst?

Die Finanz und Wirtschaft schrieb in ihrer Ausgabe vom 26.7. (Nr. 58) u.a.

"Es geht um die Swissfirst Bank, die im letzten September innerhalb von wenigen Handelstagen 47,5% eigener Aktien beschafft hatte, um sie am Freitagabend, 9.September, en bloc an die Bellevue Holding zu veräussern. Am darauf folgenden Montag wurde die Absicht zur Fusion von Bellevue Gruppe und Swissfirst bekannt gegeben, der Kurs der Titel sprang von knapp unter 60 auf 80 Fr.
Sowohl der Hauptaktionär und Gründer der Swissfirst, Thomas Matter, als auch die Eigner der Bellevue Gruppe (Martin Bisang, Daniel Schlatter, Hans-Jörg Graf) kamen auf ihre Rechnung. Matter blieb CEO der doppelt so grossen Gruppe und erzielte mit seinem Paket (20,1%, später auf 17,1% reduziert) einen happigen Gewinn, die Bellevue-Manager kamen quasi über Nacht zu einer kotierten, auch in ihrem Fall markant vergrösserten und spartenmässig besser diversifizierten Finanzgruppe. Eine Win-win-Situation, wären da nicht die düpierten Drittaktionäre, denen man die Veräusserung ihrer Titel im Vorfeld der Transaktion schmackhaft gemacht hatte.

Einer dieser Aktionäre (Rumen Hranov) hatte den Fall im November publik gemacht und vor Gericht gezogen, wurden ihm doch rund 9% Swissfirst-Aktien zum tieferen Kurs vor Ankündigung des Schulterschlusses mit – nach seiner Aussage – irreführenden Angaben abgekauft. Unter den weiteren Aktionären, die ebenfalls Titel zum tieferen Kurs andienten, wurden bereits damals institutionelle Anleger wie Pensionskassen und Versicherungen vermutet. Die «NZZ am Sonntag» hat sieben davon ausgemacht, durfte sie aber auf Grund einer superprovisorischen Verfügung nicht nennen. Nach unseren Recherchen handelt es sich um so bekannte Namen wie die Pensionskassen von Coop, Roche, Rieter und Siemens, die Versicherer Helsana und National sowie die IST-Anlagestiftung.

Wieso haben sie nicht, wie Hranov, Klage eingereicht? Einer der Anlageverantwortlichen wird von der «NZZ am Sonntag» mit den Worten zitiert: «Es war eine ganz normale Transaktion im Rahmen unserer Vermögensverwaltung, wie sie zum täglichen Geschäft gehört.» Andere wollten sich offenbar überhaupt nicht dazu äussern. Eine solche Verhaltensweise ist befremdlich, umso mehr, als mit dem Verkauf kurz vor Ausschüttungsdatum auch auf die Ausrichtung der Sonderdividende von 5 Fr. je Aktie verzichtet wurde. Fragen drängen sich auf. Mit welchen «Argumenten» wurden die Anlageverantwortlichen zum Verkauf der Swissfirst-Titel aus den von ihnen betreuten Vermögen überzeugt? Haben die Anlageverantwortlichen allein im Interesse der Versicherten gehandelt? Sind ihnen allenfalls irgendwelche Gegenleistungen zugekommen? Wie haben sie die Transaktion den Stiftungsräten erklärt – sofern sich diese überhaupt dafür interessieren? Hinterfragen Stiftungsräte und Aufsichtsbehörde ab und zu die privaten Vermögensverhältnisse der Pensionskassenverantwortlichen?"