Der Ständerat hat am 5.12. die Interpellation Forster (Aufsicht) mit der Antwort des Bundesrates behandelt. Erika Forster erwähnte das Hearing, das die Kommission des SR zur Frage einer Verschärfung der Aufsichtsvorschriften (Offenlegungspflicht) durchführte und betonte, dass die Teilnehmer (Sozialpartner, ASIP, Aufsicht, Banken) in "seltener Einmütigkeit" die Notwendigkeit neuer Vorschriften verneinten. Es gehe lediglich darum, die bestehenden Gesetze auch wirklich anzuwenden. Der Bundesrat hatte in seiner Antwort auf die Interpellation hingegen neue und verschärfte Vorschriften in Aussicht gestellt.
BR Couchepin führte im SR aus, dass der Bundesrat im Sommer unter dem Eindruck der "schockierenden" Presseberichte gestanden sei. Er werde jedoch mit seinen Vorschlägen, welche im Rahmen der Strukturreform behandelt werden sollen, nicht weiter gehen als nötig. Dass aber trotz der Ergebnisse der Untersuchungen bei den involvierten Pensionskassen neue Vorschriften in Vorbereitung sind, lässt sich aus dem abschliessenden Satz von Couchepin ableiten, in welchem er etwas kryptisch bemerkte: "Nous n’irons pas plus loin que nécessaire, mais je crois quand même qu’il est souhaitable que l’on renforce ces dispositions, qui se sont montrées inefficaces dans ce sens que les institutions elles-mêmes n’ont pas été en mesure de faire suffisamment pression sur leurs gérants, de leur imposer assez de règles pour que les apparences de mauvaise séparation des intérêts privé et public soient sauvegardées."
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