Parlament_56In der von der SVP eingereichten Interpellation heisst es: «Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat eine Jahrzehnte alte Praxis umgestossen, indem es patronale Wohlfahrtsstiftung mit reinen Ermessensleistungen nicht länger als Einrichtungen der beruflichen Vorsorge betrachtet. In der Folge unterstellt es Leistungen aus solchen Stiftungen der AHV-Beitragspflicht. Das BSV fordert die Ausgleichskassen sogar auf, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge auf diesen Leistungen nicht bei den Fonds, sondern bei den Arbeitgeberfirmen zu erheben. Die Praxisänderung wird zudem rückwirkend angewandt.» Die SVP wendet sich gegen die Praxis und fragt den Bundesrat nach seiner Meinung und die aus der neuen Situation sich ergebenden Konsequenzen.
Interpellation SVP