Der Kanton Aargau muss wegen der Verselbständigung der zwei Kantonsspitäler und der Psychiatrischen Klinik die Pensionskasse der Angestellten ausfinanzieren. Dafür beantragt die Regierung dem Grossen Rat einen Kredit von 152 Millionen Franken.

Für den Kanton bestehe eine Eventualverpflichtung, die Deckungslücke auszufinanzieren, hält die Regierung in der am Freitag publizierten Botschaft an den Grossen Rat fest. Die Verpflichtung entstehe, wenn eine der Spitalgesellschaften aus der Aargauischen Pensionskasse (APK) austrete. Bei der Verselbstständigung der Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie der Psychiatrischen Klinik Königsfelden per 1. Januar 2004 bestand ein Fehlbetrag in der APK von 132 Millionen Franken. Die Schwankungsreserve beträgt gemäss Regierung 20 Millionen Franken.

Die Deckungslücke bei der APK entstand durch einen politischen Entscheid des Grossen Rates in den 1960-er Jahren. Die Lohnerhöhungen des Staatspersonals wurden danach zwischen 1962 und 1989 nicht mehr eingekauft.
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