An einer Pressekonferenz hat Ernst & Young die Einführung aufsichtsrechtlicher Richtlinien zur Wahl des technischen Zinssatzes, zu Mindestanforderungen in Bezug auf operationelle Risiken und zur Verbesserung der Transparenz vorgeschlagen. Ein auf das gesamte Geschäft der beruflichen Vorsorge angepasster Swiss Solvency Test, wie er für Privatversicherer mit Sammelstiftungen schon jetzt Vorschrift ist, würde das Finanz- und Risikomanagement stark verbessern. Für Ernst & Young erscheint zudem das Risikomanagement der meisten Vorsorgeeinrichtungen verbesserungsfähig. Deren Fokus liege oftmals zu stark auf den Renditechancen, die Volatilität und Trendrisiken würden oft vernachlässigt.

Laut Ernst & Young ist durch unterschiedliche Bilanzierung von Leistungsverpflichtungen die Aussagekraft des Deckungsgrades stark eingeschränkt ist. «Der technische Zinssatz, die wesentliche Grösse für die Bewertung der zukünftigen Leistungsverpflichtungen, schwankt je nach Vorsorgeeinrichtung zwischen 3% und 5%. Dabei gilt die Faustregel, dass ein um 0.5% tieferer technischer Zinssatz den Bilanzwert der Verpflichtung um 10% erhöht», so Bernhard Locher. Die Transparenz für die Versicherten etwa darüber, wie die gutgeschriebene Anlagerendite zustande kommt, sei zudem oft ungenügend. Ebenso seien die Angaben zu den Anlage- oder Verwaltungskosten oder zum jeweiligen Deckungsgrad für die Versicherten in vielen Fällen kaum vergleichbar.
: Ernst & Young Schweiz