Der Stiftungsrat der PK der Stadt Zürich hat sich in einer Stellungnahme zur vielgehörten Forderung nach Einführung der "freien Pensionskassenwahl" geäussert. Die Kurzfassung ist wie folgt formuliert, die längere Fassung kann von der Website der Kasse herunter geladen werden:
"Immer wieder wird auf der politischen Ebene die Frage aufgeworfen, ob die Wahl der Vorsorgeeinrich-tung den einzelnen Versicherten überlassen werden sollte („freie PK-Wahl"). Gestützt auf Expertengutachten kam der Bundesrat im Frühling 2006 zum Schluss, dass die freie PK-Wahl kein wünschbares Modell sei. Es würde das Vorsorgesystem schwächen und die Kosten in die Höhe treiben.

Der Stiftungsrat der PKZH betrachtet das geltende System der betrieblichen kollektiven Vorsorge aus folgenden Gründen als die effizienteste Organisationsform zur Erreichung der Verfassungsziele.

• Das System der zweiten Säule beruht auf der Solidarität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwischen aktiven und pensionierten Versicherten. Es wird bei Aufgabe dieser Solidarität ver-teuert und geschwächt.

• Träger der beruflichen Vorsorge sind heute die Belegschaft und ihr Arbeitgeber. Die Versicherten sind im Rahmen der paritätischen Verwaltung in den obersten Organen der Vorsorgeeinrichtungen vertreten. Bei freier PK-Wahl besteht diese Mitwirkungsmöglichkeit nicht mehr.

• Im heutigen System kann der Arbeitgeber im obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung ebenfalls mitwirken und sich so mit „seiner" Pensionskasse identifizieren. Er kann sie zudem als Aushängeschild verwenden und sich selber als sozialen Arbeitgeber präsentieren.

• Die Rentenhöhe richtet sich nach dem vorhandenen Altersguthaben. Dieses hängt aber bei freier PK-Wahl von den zufälligen Renditeschwankungen in den Jahren vor der Pensionierung ab. Das verfassungsmässige Leistungsziel ist damit für den einzelnen Versicherten nicht mehr gewährleistet.

• Der einzelne Versicherte ist zeitlich bedingten Vermögensschwankungen viel stärker ausgesetzt als ein Kollektiv, da dieses über einen längeren Zeitraum planen kann. Eine kollektive Anlagestrategie ist deshalb individuellen Anlagestrategien überlegen."
Langfassung der Stellungnahme