Der Stiftungsrat der aufgelösten BVG-Sammelstiftung Provitas ist unzulässige Risiken mit den Vorsorgegeldern der Versicherten eingegangen. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde des Sicherheitsfonds teilweise gutgeheissen, wie Vorsorge Aktuell schreibt. Rund 50 Mio. Franken umfassten die ausbezahlten Beträge des Sicherheitsfonds. Von den vier Stiftungsräten fordert der Sicherheitsfonds in solidarischer Haftung rund 10 Mio. Franken zurück.

Das Bundesgericht hält hinsichtlich des Vorgehens der vier Stiftungsräte der Provitas fest, dass diese bei ihrer Anlagestrategie ein viel zu hohes Risiko eingegangen seien. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich aufgehoben, welches das Begehren des Sicherheitsfonds im September 2015 abwies. Das Zürcher Gericht muss nun nochmals über die Bücher und ein neues Urteil fällen. (Urteil 9C_752/2015 vom 28. Dezember 2016).