Michael Ferber behandelt in der NZZ die Ertragsaussichten der Pensionskassen nach der Aufgabe des Mindestkurses für den Franken durch die SNB. Die kurzfristigen Folgen seien zwar nicht dramatisch, die Negativzinsen bildeten jedoch eine erhebliche Gefahr. Ferber schreibt: “Unter dem Strich sind die Verluste nicht dramatisch, zumal sich die Aktienkurse seit dem 15. Januar, dem Tag des SNB-Entscheids, wieder erholt haben. Aus Sicht des unabhängigen Finanz- und Vorsorgeexperten Daniel Dubach sind weniger die kurzfristigen Reaktionen der Märkte als vielmehr die Folgen der Negativzinsen das grösste Problem der Pensionskassen. Die Situation stuft er hier als besorgniserregend ein. Auch Peter Zanella von dem Beratungsunternehmen Towers Watson geht davon aus, dass die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen vor einer «ganz schwierigen Zeit» stehen. (…)

Derzeit seien viele Banken gegenüber den Kassen noch recht kulant und gäben die Negativzinsen nicht an diese weiter, wenn eine langjährige Geschäftsbeziehung bestehe. Dies würde sich bei einer erneuten Senkung aber wohl ändern, erwartet Dubach. Das «Experiment» der Schweizerischen Nationalbank mit den Negativzinsen mache den Pensionskassen sehr zu schaffen, sagt auch Zanella. Bei Marktbedingungen wie den derzeitigen könnten die Vorsorgeeinrichtungen die zur Deckung ihrer Verpflichtungen nötigen Renditen einfach nicht erwirtschaften. (…)

Auch bei den Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtungen sieht die Entwicklung nicht gut aus. Zanella meint dazu, die traditionell vor dem Jahreswechsel erstellten Asset-Liability-Management-Studien könnten die Kassen allesamt «in den Papierkorb werfen». Viele Vorsorgeeinrichtungen dürften nach den jüngsten Entwicklungen gezwungen sein, ihre technischen Parameter weiter zu senken. (…)

Solange es an den Aktienmärkten keinen Crash gebe, sei die Situation noch einigermassen tragbar, sagt Dubach. Trete aber in diesem Jahr noch ein solcher ein, wären einige Pensionskassen wohl bereits wieder nahe an Sanierungsmassnahmen. Aus seiner Sicht ist es stossend, dass die Entscheidungsträger in Bundesbern noch nicht entsprechend auf die Situation reagiert haben und den BVG-Mindestzinssatz von derzeit 1,75% nicht heruntergesetzt haben. Wenn man diesen Satz beispielsweise unter dem Aspekt betrachte, wie Finanzhäuser in der Säule 3a ihre Vorzugszinsen bei Konten gesenkt hätten, stehe dieser «völlig schräg in der Landschaft». Eine Senkung würde für die Vorsorgeeinrichtungen den Druck in der derzeitigen Situation, immer höhere Risiken einzugehen, etwas reduzieren.

  NZZ