Stellungnahme zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung
Die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung ist überwiegend auf Ablehnung gestossen. Auch der ASIP gehört zu den Kritikern und beantragt, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen und sie noch einmal - unter Beizug von Praktikern - von Grund auf zu überarbeiten. Der ASIP schreibt u.a. “Insbesondere erscheint uns die vorgeschlagene Lösung im Falle von laufenden Renten nicht praxistauglich. Im Vordergrund muss vielmehr eine einfache Regelung für den Fall der Scheidung stehen (Vorsorge-Ausgleich vorsehen; Flexibilität bezüglich Teilungsmodalitäten und Parteivereinbarungen). Die Rechtsprechung hat bereits viele Punkte geklärt. Es ist nicht zwingend notwendig, alle diese Fragen im Gesetz zu regeln.
Allerdings will der ASIP nicht gleich alles auf eine Karte setzen und führt jene Punkte auf, welche anzupasssen sind, falls trotz der Kritik auf die Vorlage eingetreten wird.










Apr 20, 2010 at 10:19
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Falls sich noch jemand hierher verirrt und sich wundert, was für Probleme denn zu lösen sind: Ich habe in meinem Blog versucht das Problem der geschiedenen Witwen sachlich nüchtern darzustellen:
http://abuehl.wordpress.com/2011/09/06/pk-rente-fuer-geschiedene-witwen/
Der Verein REGEWI würde übrigens liebend gerne - wie der ASIP - die Aufteilung der Rente vorziehen (vorausgesetzt, der Rententeil an die geschiedene Frau fliesst auch nach dem Ableben des Ex-Mannes weiter).
Mit der angepeilten Lösung des Bundesrates gemäss Vorentwurf (Aufteilung des versicherungstechnischen Rest-Deckungskapital) riskieren die geschiedenen Frauen wieder nur eine Sackgeldrente zu erhalten, wenn der Mann schon sehr alt ist wenn er plötzlich doch noch die Scheidung will. Das von einem 80-jährigen noch vorhandene Rest-Deckungskapital wird ja sehr klein ausfallen. Dann muss die vielleicht erst 70 Jahre alte Frau eventuell noch 20 Jahre Ergänzungsleistungen beziehen (zu Lasten Bund und Kantone).
Das Risiko der Langlebigkeit des Mannes wird so auf die Frau abgewälzt. Den Frauen bleibt so eigentlich nur noch, aus Sicherheitsgründen rechtzeitig vor der Pensionierung des Mannes die Scheidung einzureichen.