Sowohl der Gewerkschaftsbund wie auch der Arbeitgeberverband haben sich kritisch zur Vorlage des Bundesrates für eine Neuordnung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung ausgesprochen.

Der Gewerkschaftsbund hält fest: “Wir befürworten grundsätzlich das Prinzip, den Vorsorgeausgleich auch nach dem Eintritt eines Vorsorgefalls vorzunehmen. Die im Vorentwurf vorgeschlagene Regelung ist jedoch einerseits unvollständig und problembehaftet. Anderseits würde sie die Durchführung der beruflichen Vorsorge in einem erheblichen Ausmass verkomplizieren und zu grossen Mehrkosten führen, die von den Versicherten und den Arbeitgebern getragen werden müssten. Wir regen deshalb an, die Vorlage unter Beizug von Praktikern gründlich zu überarbeiten.”

Der Arbeitgeberverband schreibt: “Unbestrittenermassen sind in der Praxis im Rahmen des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung gewisse Schwachstellen zu verzeichnen. Eine verhältnismässige, praktikable und kostenbewusste Regelung des Vorsorgeausgleichs wird von unseren Mitgliedern grundsätzlich unterstützt. Die vorgeschlagene Lösung ist jedoch ein typischer Fall von Überregulierung. Die Rechtsprechung konnte schon viele Fragen klären. Es ist nicht notwendig, alle diese Punkte zusätzlich im Gesetz zu regeln. Die vorgeschlagene Lösung ist kompliziert, aufwändig und kostspielig in der Umsetzung. Weite Teile der Vorlage sind unter Beizug von Praktikern im Bereich der Durchführung der 2. Säule nochmals zu durchleuchten, auf die Notwendigkeit ihrer Regelung auf Gesetzesstufe zu prüfen und entsprechend zu überarbeiten.

Stellungnahme SGB / Stellungnahme SAV / Infos beim EJPD