(BR) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat in Zusammenarbeit mit der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) und der Oberaufsichtskommission für berufliche Vorsorge (OAK BV) abgeklärt, wie die Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule verbessert werden kann. 

Ein Bericht an den Bundesrat gibt einen Überblick über die Aufgaben der Revisionsstellen und die Herausforderungen bei der Revision von Vorsorgeeinrichtungen. Er enthält zudem konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Revisionsabläufe und Prüfqualität. Der Bundesrat hat den Bericht in seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 zur Kenntnis genommen und gutgeheissen.

Der Bericht schlägt die Einführung einer neuen Aufsichtsstruktur über die Revisionsstellen mit anlassbezogenen Prüfungen und laufender Überwachung der Vorsorgeeinrichtungen vor. Eine solche systematische Aufsichtsfunktion ist im heutigen System nicht gegeben.

Je nach Grösse und Risikoprofil der geprüften Einrichtungen könnten dabei unterschiedliche Anforderungen an die Revisionsstellen gestellt werden. Neben der Einführung einer Spezialzulassung mit spezifischen Anforderungen für Revisorinnen und Revisoren von Vorsorgeeinrichtungen werden im Bericht zudem regelmässige Inspektionen zur Überprüfung von Qualitätssicherungssystemen und Prüfungsstandards vorgeschlagen.

Die Umsetzung dieser Massnahmen setzt Gesetzesänderungen voraus, die im Rahmen eines künftigen Gesetzgebungsprojekts im Bereich Revisions- und Revisionsaufsichtsrecht mit Federführung des EJPD verfolgt werden sollen.

Mitteilung Bundesrat /   Bericht  FR