Der Pensionskassenverband schreibt in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung: Altersguthaben schützen bei einem Austritt aus einem 1e-Plan:

Zusammenfassend halten wir fest, dass bei der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage zwischen den beiden Bestandteilen „Freizügigkeitsleistungen aus 1e-Plänen“ und „Einbringung Freizügigkeitsleistungen“ unterschieden werden muss.

Wenngleich die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen zwar nachvollziehbar sind, besteht aus unserer Sicht in beiden Fällen Bedarf nach Ergänzungen und Anpassungen.

Im Bereich Freizügigkeitsleistungen aus 1e-Plänen sind dies insbesondere die Klärung konkreter Umsetzungsfragen, wie beispielsweise:

a) Die Form der Übertragung von Freizügigkeitsguthaben;
b) Die Verantwortung zur Auswahl der Zwischenlösung durch die versicherte Person;

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