Der Nationalrat hat eine Motion gutgeheissen, mit welcher die Pensionskassen verpflichtet werden sollen, ihre Verwaltungskosten offenzulegen. Sie geht auf eine Idee des früheren Preisüberwachers Strahm zurück, der seit Jahren unermüdlich die seiner Meinung nach zu hohen Kosten anprangert und sich von einer solchen Offenlegung Wunder verspricht.

Mit 139 zu 46 Stimmen sagte die grosse Kammer Ja zum Vorstoss ihrer Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N). Nur die FDP-Fraktion sowie wenige Mitglieder der SVP- und der Mitte-Fraktion stimmten dagegen. Als Nächstes ist der Ständerat am Zug.

Auslöser für die Motion war ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Demnach ist die Kostentransparenz in der beruflichen Vorsorge insgesamt zufriedenstellend. Bei den Verwaltungskosten gebe es teilweise aber verzerrte Angaben.

Der Nationalrat fordert deshalb eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage. Konkret sollen Vorsorgeeinrichtungen der zweiten Säule verpflichtet werden, ihre Verwaltungskosten offenzulegen. Im Jahr 2021 gaben Vorsorgeeinrichtungen rund 7 Milliarden Franken für die Verwaltung aus.

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