Der Nationalrat hat eine Motion gutgeheissen, mit welcher die Pensionskassen verpflichtet werden sollen, ihre Verwaltungskosten offenzulegen. Sie geht auf eine Idee des früheren Preisüberwachers Strahm zurück, der seit Jahren unermüdlich die seiner Meinung nach zu hohen Kosten anprangert und sich von einer solchen Offenlegung Wunder verspricht.
Mit 139 zu 46 Stimmen sagte die grosse Kammer Ja zum Vorstoss ihrer Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N). Nur die FDP-Fraktion sowie wenige Mitglieder der SVP- und der Mitte-Fraktion stimmten dagegen. Als Nächstes ist der Ständerat am Zug.
Auslöser für die Motion war ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Demnach ist die Kostentransparenz in der beruflichen Vorsorge insgesamt zufriedenstellend. Bei den Verwaltungskosten gebe es teilweise aber verzerrte Angaben.
Der Nationalrat fordert deshalb eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage. Konkret sollen Vorsorgeeinrichtungen der zweiten Säule verpflichtet werden, ihre Verwaltungskosten offenzulegen. Im Jahr 2021 gaben Vorsorgeeinrichtungen rund 7 Milliarden Franken für die Verwaltung aus.
Heute sei die Sensibilität für die Verwaltungskosten sowohl bei den Versicherungen wie auch bei den Versicherten eher tief, sagte Kommissionssprecherin Samira Marti (SP/BL). Insbesondere die Verantwortlichen der Pensionskassen beschlössen kaum Strategien zur Senkung ihrer Kosten. «Erhöhte Kostentransparenz und ein besserer Zugang zu Informationen stärken den Wettbewerb.»
Der Bundesrat sieht dagegen keinen Handlungsbedarf. Pensionskassen müssten ihre Verwaltungskosten schon heute vollständig in ihrer Betriebsrechnung ausweisen.
Sie müssten dabei zwischen den Kosten für die allgemeine Verwaltung, die Vermögensverwaltung, für Marketing und Werbung, für Makler- und Brokertätigkeiten, für die Revisionsstelle und die Experten für berufliche Vorsorge sowie für die Aufsichtsbehörde unterscheiden.
Diese Zahlen müssen auf Wunsch auch den Versicherten zur Verfügung gestellt werden, wie Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider sagte. Eine einfache Anfrage bei der Vorsorgeeinrichtung genüge. Viele Vorsorgeeinrichtungen kommunizierten diese Zahlen ihren Versicherten aktiv oder publizierten ihre Jahresrechnung sogar im Internet.
Parlament / Interpellation Marti / Motion SGK
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