Die Standeskanzlei des Kt. Graubünden schreibt in einer Mitteilung:

Die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit Sitz im Kanton Graubünden werden heute von der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht beaufsichtigt. In Zukunft soll diese Aufgabe eine neue gemeinsame Anstalt der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin übernehmen. Die Kantone haben dazu eine interkantonale Vereinbarung ausgehandelt.

Die Regierung schlägt dem Grossen Rat in ihrer Botschaft vor, dass der Kanton Graubünden der Vereinbarung beitritt. Die Anforderungen an die Aufsicht sind stark gestiegen. Die neue Anstalt ermöglicht es, diesen Anforderungen weiterhin gerecht zu werden. Die bestehende Aufsichtsbehörde soll aufgelöst werden.

   Mitteilung GR