Die OAK hat den Weisungsentwurf «Anforderungen für die Übertragung von Vorsorgeguthaben und von kollektiven Mitteln von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung» (Frist: 02.12.2024) in die Anhörung gegeben.
Die OAK hat den Weisungsentwurf «Anforderungen für die Übertragung von Vorsorgeguthaben und von kollektiven Mitteln von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung» (Frist: 02.12.2024) in die Anhörung gegeben.