Die PKSL informiert auf ihrer Website über die geplante Totalrevision des Finanzierungsreglements:
Die Renten der Versicherten werden bisher mit dem Umwandlungssatz von 5,7 Prozent aus dem Alterskapital berechnet. Die gestiegene Lebenserwartung und die Herausforderungen an den Kapitalmärkten bewirken indessen, dass der heutige Umwandlungssatz nicht mehr finanziert werden kann.
Für die PKSL resultieren daraus jährlich Verluste von bis zu 9,3 Mio. Franken. Dies bedeutet eine ungewollte Umverteilung der Mittel zwischen aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden. Um die langfristige finanzielle Stabilität der Kasse gewährleisten zu können, ist der Umwandlungssatz deshalb auf 5 Prozent zu senken.
Eine Senkung des Umwandlungssatzes bewirkt grundsätzlich tiefere Rentenleistungen. Um das heutige Leistungsziel der PKSL aufrecht zu erhalten, sind kompensatorische Massnahmen nötig. Die Stadt und die PKSL haben gemeinsam ein solches Massnahmenkonzept erarbeitet.
Dieses besteht einerseits aus der Erhöhung der versicherten Besoldung und andererseits aus Ausgleichsgutschriften auf dem angesparten Alterskapital der Versicherten. Im Unterschied zur letztmaligen Senkung des Umwandlungssatzes kann die PKSL die Ausgleichsgutschriften in der Höhe von 71,2 Mio. Franken selber finanzieren.
Die Rückstellung in dieser Höhe ist per Ende 2021 bereits erfolgt. Die Stadt Luzern und die übrigen angeschlossenen Arbeitgeberinnen müssen nichts zur Finanzierung beitragen.