Mitg. Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2023 bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.

Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0.25% bis 1.5%. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt. In der Schlussabstimmung hat sich eine Mehrheit für 1% ausgesprochen. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Die Performance des Jahres 2021 war gut. Im aktuellen Jahr haben die steigende Inflation und die steigenden Zinsen zu deutlichen Rückschlägen im Aktien- und Obligationenbereich geführt. Die Formel der BVG-Kommission, welche die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt, ergibt per Ende Juli 2022 einen Wert von 0.45%. Neben diesen Anforderungen werden weitere Rahmenbedingen berücksichtigt.

Diese umfassen die Tragbarkeit des Satzes für die Vorsorgeeinrichtungen, oder die Stärkung des Vertrauens in die berufliche Vorsorge. Nach Möglichkeit sollte der Mindestzins langfristig auch im Einklang mit der Lohn- und Preisentwicklung sein. In der Vergangenheit wurde dieses Ziel übertroffen, die gegenwärtige Inflation bremst diese Entwicklung.

Versicherer und Arbeitgeberverband kritisieren den Entscheid.

SVV. Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2023 unverändert bei 1,00 Prozent zu belassen. Für den Schweizerischen Versicherungsverband SVV ist diese Empfehlung sachlich nicht gerechtfertigt. Aus seiner Sicht sollte der Satz für 2023 bei 0,25 Prozent liegen.

Arbeitgeber: Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat den Mindestzinssatz im kommenden Jahr bei 1,0 Prozent zu belassen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband kann diesen Entscheid nur teilweise nachvollziehen. Denn mit Blick auf die starken Verwerfungen an den Finanzmärkten aufgrund des Zinsanstieges und der Inflation sowie der Ukraine-Krise, wird die Finanzierung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge für die Pensionskassen immer schwieriger – dies gilt insbesondere für das BVG-Obligatorium.

  Mitteilung Kommission / Mitteilung SSV