Mitg. Im Zuge des fortschreitenden Strukturwandels in der beruflichen Vorsorge haben der Verwaltungsrat der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) und die Verwaltungskommission der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht eine Absichtserklärung zur Bildung einer gemeinsamen Aufsichtsregion unterzeichnet.

Die neue Aufsichtsregion umfasst die neun Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Thurgau, St. Gallen und Tessin sowie Zürich und Schaffhausen. Als Rechtgrundlage der neuen Anstalt ist eine interkantonale Vereinbarung (Konkordat) vorgesehen. Mit der Bildung einer gemeinsamen Aufsichtsregion soll eine nachhaltige Basis zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen gelegt werden. In einer gemeinsamen Region werden rund 1000 Vorsorgeeinrichtungen sowie rund 1800 klassische Stiftungen mit einem Anlagevermögen von insgesamt über 600 Mrd. Franken beaufsichtigt.

Die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und der zugeordneten klassischen Stiftungen der gemeinsamen Aufsichtsregion soll durch eine interkantonale selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Zürich wahrgenommen werden. Die Aufsichtsleistungen sollen mit lokaler Präsenz an drei Standorten (Zürich, St. Gallen und Muralto) erbracht werden. Die zentralen Funktionen Finance & Risikomanagement, Recht, Informatik und Operations werden am Standort Zürich sichergestellt.

  Mitteilung BVS