HZ Insurance berichtet über den ersten Teil der SR-Beratung zur BVG-Reform. Die ersten Beschlüsse betreffen insbesondere den Koordinationsabzug, der auf 15% des AHV-pflichtigen Lohnes festgelegt sowie die Eintrittsschwelle, die auf 17’200 Franken gesenkt werden soll. Das Eintrittsalter will der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat bei 25 Jahren belassen. Noch keinen Entscheid gab es zur Kompensation der UWS-Senkung für die Übergangsgenerationen.

Die Diskussionen in der kleinen Kammer erwiesen sich am Dienstag nicht unerwartet als zäh und langwierig. Das Plenum konnte die sehr komplexe Vorlage nicht wie traktandiert zu Ende beraten. Die bislang drei Beschlüsse zu wichtigen Punkten der Vorlage fielen alle im Sinne der Mehrheit der vorberatenden Kommission aus.

Der Ständerat entschied dann, dass neu im obligatorischen Teil des BVG 15 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes als Koordinationsabzug berechnet werden sollen. [Wie von Maja Graf, Grüne BL vorgeschlagen.] Dieser Betrag wird in der zweiten Säule vom massgebenden Lohn (Bruttojahreslohn) abgezogen. So erhält man den versicherten Lohn.

Erich Ettlin (Mitte/OW) sprach von einem «Quantensprung», den die Kommission vorschlage. Der neue Koordinationsabzug sei ein grosser Sprung im Bezug auf Mehrfachbeschäftigte und Geringverdiener. Das neue Modell werde zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber teurer, auf den Monat heruntergerechnet aber «erträglich», weil im Gegenzug mehr Menschen ein höheres Alterskapital ansparen könnten.

Der Nationalrat möchte lieber wie bisher einen fixen Koordinationsabzug, diesen aber von heute etwas über 25’000 auf rund 12’500 Franken halbieren. Das wäre administrativ die deutlich einfachere Lösung, erklärte Damian Müller (FDP/LU) im Namen einer der Minderheiten, die diese Lösung der grossen Kammer bevorzugt.

Die 85-Prozent-Lösung der Mehrheit sei «ein Sprung ins Nichts». Die entsprechenden Lohnabzüge für Teilzeitler mit tiefen Löhnen seien höher als das, was sie am Schluss im Gegenzug erhielten. Die Kosten würden bei diesem Modell zu stark steigen, warnte auch Bundesrat Alain Berset.

Das Herzstück der Vorlage sind jedoch die Übergangsmassnahmen für all jene, die durch die geplante Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent vor der Pensionierung nicht mehr genügend Alterskapital ansparen, diesen Rentenausfall von rund 12 Prozent also nicht mehr rechtzeitig kompensieren können.

Ohne vollständige Kompensation für alle sei die der Revision zugrunde liegende Senkung des Umwandlungssatzes «verfassungswidrig», erklärte der ehemalige Gewerkschaftsboss Paul Rechsteiner (SP/SG). Alle zur Debatte stehenden Modelle seien viel schlechter als das Sozialpartnermodell, hinter das sich auch der Bundesrat gestellt hat. Es sei absehbar, dass die Vorlage an der Urne entschieden werde. «Und dort werden die Lohnabhängigen entscheiden, nicht die Banken und Versicherungen.»

Pirmin Bischof (Mitte/SO) wiederum meinte, der Kommission sei es ganz gut gelungen, den Auftrag aus dem Nationalrat zu erfüllen, das Problem der Tieflöhner und Mehrfachjobs zu lösen. «Ganz gelungen ist es uns nicht», aber das Kommissionsmodell sei besser als die Lösung von Nationalrat und Bundesrat.

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