Die OAK BV hat die Weisungen W – 01/2012 «Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge» überarbeitet. Die Anpassungen betreffen vor allem die folgenden vier Themen:
1. Kontinuierliche Weiterbildung (Ziff. 3.1.2)
2. Voraussetzungen für juristische Personen (Ziff. 3.2 bis 3.3)
3.Befristung der Zulassung juristischer Personen (Ziff. 3.4)
4. Entzug der Zulassung (Ziff. 4.5).

  OAK /   Weisung 01/2012