Mit der dritten Beratung der BVG Reform in der SGK-N befasst sich in der NZZ Hansueli Schöchli und wägt die Details und Erfolgschancen der zur Debatte stehenden Modelle ab.

Favorit ist zurzeit ein Konzept des SVP-Nationalrats Thomas de Courten (Basel-Landschaft). Auch dieser Antrag sieht Rentenzuschläge vor, aber nur für jene Versicherten, bei denen die Senkung des Mindestumwandlungssatzes die Rente drückt. Die Zuschläge von 1200 bis 2400 Franken pro Jahr sind zudem auf 15 Übergangsjahrgänge beschränkt. Auch dieser Vorschlag bringt in gewissen Fällen noch eine Überkompensation von Einbussen, doch das Ausmass wäre weit geringer als im Modell des Bundesrats.

Und de Courten führt wie der Regierungsvorschlag einen neuen Kanal mit versteckten Umverteilungen von Hochlohn- zu Tieflohnbetrieben ein, wenn auch in klar geringerem Ausmass. Die einzelnen Pensionskassen sollen gemäss de Courten nicht alle ihre Zusatzkosten direkt selber zahlen, sondern ein Teil wird via BVG-Sicherheitsfonds sozialisiert.

Die Interpretationen über die Wirkungen dieses Modells gehen auseinander. Der Antragsteller beschrieb die Idee am Montag auf Anfrage wie folgt: Pensionskassen müssen die Mehrkosten zuerst mit vorhandenen Rückstellungen decken – und wenn die Rückstellungen nicht reichen, erhalten sie die Hälfte der darüber hinausgehenden Kosten vom Sicherheitsfonds. Gemäss anderen Interpretationen würde der Sicherheitsfonds alle ungedeckten Kosten finanzieren.

SVP, FDP und zumindest Teile der Mitte stehen laut Beteiligten hinter diesem Vorschlag, was eine Mehrheit ermöglichen könnte. Auch der Pensionskassenverband Asip, der zusammen mit einigen Branchenverbänden einen billigeren Alternativvorschlag lanciert hatte, stellt sich nun prinzipiell hinter das Konzept de Courten. Allerdings schlägt diese Gruppe noch eine «Präzisierung» zur Umverteilung via Sicherheitsfonds vor.

Demnach würde der Zuschuss aus dem Sicherheitsfonds für betroffene Pensionskassen direkt an die Netto-Zusatzkosten der Kasse angebunden (Kosten der Rentenzuschläge minus Einsparungen aus der Senkung des Umwandlungssatzes). Damit würden sich die Diskussionen über die uneinheitlichen Rückstellungen der Pensionskassen erübrigen. Ob diese Retusche in der Kommission aufs Tapet kommt, war aber am Montag noch unklar.

  NZZ