bgerDas Bundesgericht hat eine Schadensersatzklage der BVG-Sammelstiftung First Swiss Pension Fund gegen die Eidgenossenschaft abgewiesen. Die Aufsicht des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) ist laut Gericht seinen Verpflichtungen als Aufsichtsorgan nachgekommen. Wegen betrügerischer Machenschaften von Stiftungsräten flossen rund 30 Mio. Franken aus der Sammelstiftung First Swiss Pension Fund.

Zwei Personen wurden zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Sie haften solidarisch für die verschwundenen Gelder. Ebenso weitere Pensionskassenantwortliche, die Revisionsstelle und der damalige BVG-Experte der Stiftung. Die Stiftung wird derzeit liquidiert.

Vom Bund verlangte sie rund 24 Mio. Franken Schadenersatz, weil ihr aufgrund der unzureichenden Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde ein Schaden entstanden sei. Die Lausanner Richter führen in ihren Erwägungen aus, die Aufsichtsstelle sei ihren gesetzlich vorgegebenen Pflichten nachgekommen. Es hätten keine Hinweise für Unregelmässigkeiten bestanden, denen sie hätte nachgehen müssen. Das Bundesgericht weist in seinem Urteil mehrmals auf die Kontrollpyramide hin. (Urteil 2C_46/2020 vom 2. Juli 2020).

  Nau