SP Nationalrätin Barbara Gysi hat eine Interpellation eingereicht mit dem Titel: “Risiken, mangelnder Transparenz und Interessenkonflikten bei Sammelstiftungen besser begegnen und Grundlagen dafür schaffen”. Der Bundesrat wird um Antwort auf folgende Fragen gebeten:

1. Wie kann garantiert werden, dass die Interessen der Versicherten lückenlos (BVG Artikel 51b) in allen Vorsorgeeinrichtungen eingehalten werden?
2. Ist er sich der Risiken der neuen, kaum regulierten Vorsorgemodelle in der BV bewusst?
3. Sieht er die vorgegebene Mitsprache der Versicherten mit einer paritätischen Verwaltung in der BV (BVG Art. 51) auch dann garantiert, wenn eine BVG-Stiftung von einer privaten Firma kontrolliert wird?
4. Werden die vorgesehenen Wahlen der Arbeitnehmendenvertretung in den Stiftungsrat auch bei Sammelstiftungen als echte paritätische Verwaltung garantiert (BVG Art. 51)?
5. Kann die Marktkonformität aller abgeschlossenen Rechtsgeschäfte (BVG Art. 51c) gewährleistet werden, wenn eine BVG-Stiftung die gesamte Geschäftsführung und Vermögensverwaltung an eine einzige Gesellschaft auslagert?
6. Wie können Marktkonformität und die Wahrung der Interessen der Versicherten (BVG Art. 51b Abs. 2) in einer solchen Konstellation der Abhängigkeit überprüft werden?
7. Wie kann die Sicherheit einer Gesamteinrichtung garantiert werden, wenn die Risiken auf der Ebene der Vorsorgewerke getragen werden?
8. Sind gesetzliche Grundlagen zu ändern, dass die Aufsicht über Sammelstiftungen spezifisch ausgestaltet werden muss? Oder reicht eine entsprechende Weisung?

  Interpellation / PK-Netz