SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher hat eine Interpellation mit dem Titel “Risiken einer Zweiklassen Vorsorge in der 2. Säule” eingereicht. Sie stellt folgende Fragen:

1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die scharfe Risikoselektion erhebliche Risiken für das System der beruflichen Vorsorge mit sich bringt?
2. Welche Massnahmen sind vorgesehen, um zu verhindern, dass in wenigen Jahren nur noch Rentner-Kassen ohne Risikoträger auf der einen Seite und junge Vorsorgeeinrichtungen ohne Risiken auf der anderen Seite existieren?
3. Welches sind die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der beruflichen Vorsorge, wenn die «schlechten Risiken» systematisch herausgefiltert werden?

In ihrer Begründung heisst es:

Der Wettbewerb unter den Vorsorgeeinrichtungen nimmt stark zu und damit auch die Risikoselektion der Vorsorgeeinrichtungen. Anders als im KVG, besteht im BVG keine Aufnahmepflicht, auch nicht für die Grundleistungen – ausser bei der Stiftung Auffangeinrichtung. Immer mehr Sammelstiftungen und Lebensversicherer sind nicht bereit, ältere Arbeitnehmende in die berufliche Vorsorge aufzunehmen.

Demgegenüber werden junge Belegschaften von Gemeinschaftsstiftungen oder betriebseigenen Pensionskassen systematisch abgeworben. Pensionskassen mit ausschliesslich jungen Versicherten sind wesentlich leistungsfähiger und tragen kaum Risiken und sind daher attraktiver, denn so können einfach neue «gute Risiken» beworben werden. Dabei ist die Verteilung von Risiken die ökonomische Grundlage einer Sozialversicherung.

  Interpellation Graf-Litscher