Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich, äussert sich in einem Interview mit dem Tagesanzeiger zu aktuellen Fragen der Altersvorsorge und der sozialen Sicherheit. Während er wortreich die sinkenden Renten in der 2. Säule beklagt, genauere Angaben bleibt er uns schuldig, will er keine Erhöhung des Rentenalters, zumindest nicht jetzt. Den Zusammenhang zwischen Rentenhöhe, biometrischen und  demographischen Daten blendet er ebenfalls aus. Als Beitrag aus akademischer Warte unbefriedigend. Auszüge aus dem Interview.

Genügen künftig die Renten aus AHV und Pensionskasse zusammen zum Leben?
Nicht in jedem Fall. Sinken die Renten aus der Pensionskasse weiter, wird es nicht mehr reichen. Und das wird nicht nur Personen mit kleinem Einkommen betreffen, sondern auch den Mittelstand. Ich wundere mich nicht, wenn sich eine ganze Generation verschaukelt vorkommt. Sie hat immer gearbeitet, immer einbezahlt, in der Erwartung, dass sie im Alter genug Geld zum Leben hat. Aber am Ende hat sie kaum mehr, als es zum Überleben braucht.

Für die Kinder bleibt kaum mehr etwas übrig.
Was jetzt stattfindet, ist eine Art Enteignung der Erben. Viele Leute haben etwas gespart, ein Haus gebaut und wollen es ihren Kin- dern geben. Aber wenn eine Person Ergänzungsleistungen bezieht, muss sie ihr Vermögen bis auf 37 500 Franken aufbrauchen. Das trifft vor allem den Mittelstand – nicht nur den unteren. Nur bei sehr wohlhabenden Familien bleibt genug übrig, wenn die Eltern länger pflegebedürftigwaren. Bis jetzt ist der Widerstand gegen dieses Phänomen aber gering. Es ist ein heikles Thema – es wirkt nicht sympathisch, wenn sich jemand für ein Erbe wehrt, das er noch nicht hat.

Das Rentenalter würden Sie nicht erhöhen?
Nein, jetzt würde ich dieses Fass nicht öffnen. Jetzt, da die Babyboomer in den Ruhestand treten, geht es darum, das System zu stabilisieren. Bei einer nächsten Vorlage muss man das aber ernst- haft erwägen. Viele der heutigen Alten haben als Dienstleister gearbeitet und sind fitter und gesünder als frühere Generationen. Wir dürfen das Rentenalter des- halb nicht nur mit Blick auf jene festlegen, die ihr Leben lang auf dem Bau hart gearbeitet haben.