Die Oberaufsichtskommission hat die Weisungen W-04/2013 „Prüfung und Berichterstattung der Revisionsstelle“ vom 28.10.2013 angepasst.

In den Weisungen W-01/2017 „Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge“ hat die OAK BV die Aufgaben der Revisionsstellen von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken präzisiert. In der Folge ist der Prüfungshinweis 40 (PH 40) von EXPERTsuisse überarbeitet und mit drei neuen Berichtsbeispielen ergänzt worden. Die revidierten Weisungen

W-04/2013 bestimmen, dass die drei neuen Berichtsbeispiele ab dem Berichtsjahr 2018 verbindlich anzuwenden sind.

  OAK Weisung