Die SGK-N hat die Weiterentwicklung der IV (17.022 n) in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Zum Abschluss der Detailberatung diskutierte sie eingehend über die Anforderungen an die Gutachtertätigkeit, die zugleich fair und effizient sein soll. Die Anforderungen gelten grundsätzlich für alle Sozialversicherungen (Art. 44 ATSG), sind in der Praxis aber vor allem für die IV und die Unfallversicherer relevant. Die Kommission will ausdrücklich festschreiben, dass Gutachterinnen und Gutachter unabhängig sein müssen. Einstimmig beantragt sie, dass die Gespräche zwischen Gutachtern und Begutachteten protokolliert werden. Weiter will sie den Bundesrat verpflichten, Kriterien für die Zulassung von medizinischen Gutachtern zu erlassen und eine Kommission aller betroffenen Kreise einzusetzen, welche auf einer generellen Ebene die Begutachtungen überwacht (17 zu 6 Stimmen).

  Medienmitteilung