imageDie Anlagerichtlinien müssten für Pensionskassen angepasst werden, findet Frank Rosenschon, Managing Director bei Blackrock im Interview mit Finews. Der Asset-Management-Riese möchte in der Schweiz weiter gezielt investieren – auch über Akquisitionen.

Herr Rosenschon, Asset Manager wie Blackrock empfehlen, dass Pensionskassen ihre Anlagerichtlinien flexibler gestalten, damit sie vermehrt in Alternative Anlagen investieren können, um ihre Renditevorgaben zu erreichen. Ist Bewegung in die Szene gekommen?
Tatsächlich sind institutionelle Anleger flexibler geworden. Oder genauer: Gerade Pensionskassen nutzen den Spielraum, der ihnen durch die Richtlinien gegeben ist, deutlich besser aus.

In welcher Weise?
Institutionelle Anleger haben im Fixed-Income-Bereich beispielsweise ihre Rating-Grenzen ausgeweitet. Wo früher die Vorgabe «AA» noch strikt eingehalten worden ist, «wagen» sich Investoren nun auch an Anleihen im «Non-Investment-Grade»-Bereich heran, um die geforderten Renditen zu erzielen.

Offener sind die Investoren beispielsweise auch gegenüber Bank Loans geworden oder Anlagen in Schwellenländern. Dasselbe stellen wir im Bereich Private Equity oder Infrastruktur fest.

Dafür hat es keine regulatorischen Anpassungen gebraucht?
Nein. Wo wir und die Swiss Funds & Asset Management Association (Sfama) aber Anpassungsbedarf sehen, ist im Bereich Alternatives.

Die Sfama fordert diesbezüglich eine Änderung der BVV2-Richtlinien…
…ja, der Bereich Alternatives sollte in den Richtlinien etwas «entmystifiziert» werden.

Was meinen Sie damit?
In der Alternatives-Quote sind alle Anlagen drin, die aus regulatorischer Sicht nicht Aktien, Obligationen oder Immobilien sind. Das macht nur noch beschränkt Sinn und die Sfama strebt da eine Neuordnung an.

Was würde Sinn machen?
Beispielsweise der Bereich Private Equity: Dabei handelt es sich auch um Investments in Unternehmen, mit dem Unterschied, dass deren Aktien nicht an der Börse gelistet sind. Die Risikoklasse ist aber sehr ähnlich, vor allem die Liquidität ist deutlich geringer. Oder die Bank Loans: Dabei handelt es sich im ökonomischen Sinn um Fixed-Income-Anlagen, doch werden sie in BVV2 den Alternatives zugeordnet. Das gleiche gilt für den Bereich Private Debt.

  Finews /   Studie SBVg