Auch die Basler Zeitung beschäftigt sich mit dem Zahlenmaterial zur AV2020, deren Voraussetzungen Fragen aufwerfen. Dominik Feusi schreibt:
Gemäss Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) verschafft die Reform allerdings nur gerade fünf Jahre Atempause. Auch bei einem Ja ist die AHV ab 2027 mit Milliardendefiziten wieder in einer Schieflage – bei einem Nein bereits 2022. Auch für die berufliche Vorsorge, die zweite Säule des Schweizer Rentensystems, bringt die Reform mit der Senkung des Umwandlungssatzes nur eine leichte Anpassung an die gesteigerte Lebenserwartung.
Die Berechnungen des BSV beruhen auf Voraussagen hinsichtlich der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft. Wächst die arbeitende Bevölkerung oder deren Löhne, bedeutet das zusätzliche Einnahmen für die AHV. Nimmt die Bevölkerung ab oder stagnieren die Löhne, bedeutet das rascher neue Defizite in der ersten Säule. Das Bundesamt hält sich dabei streng an das Hauptszenario des Bundesamts für Statistik (BfS) und die Annahmen über die Preis- und Lohnentwicklung der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV). (…)
Rechnet man die erste Hälfte dieses Jahres auf das ganze Jahr hoch, beträgt die Netto-Zuwanderung 51’000 Personen, fast 10’000 Personen weniger, als das Referenzszenario des BfS schätzt und das BSV der Altersreform zugrunde legt. Nimmt man nur den Monat Juni, so sieht es noch schlimmer aus, dann würden rund 20 000 Zuwanderer pro Jahr fehlen, die in die AHV einzahlen.
Bleibt die Zuwanderung aus dem entscheidenden EU- und Efta-Raum so tief wie im ersten Halbjahr 2017, dann kommen im 2017 nur 30’000 Personen aus diesen Ländern in den Schweizer Arbeitsmarkt und als zusätzliche Zahler in die AHV. Das wären wiederum 20’000 Personen weniger, als der Berechnung des BSV für die Altersreform zugrunde liegen. Was das für die AHV bedeutet, wenn diese Personen fehlen, lässt sich nur schwer voraussagen. Die von den Befürwortern behauptete «langfristige Sicherung der AHV» würde aber noch kürzer ausfallen als die berechneten fünf Jahre.