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Der Schweizer Bauernverband SBV und der Schweizerische Gewerbeverband sgv bringen einen gemeinsamen Kompromissvorschlag in die Debatte zur Altersreform 2020 ein. Mit diesem sollen tiefe Einkommen gemäss ihrer  eigenen Einschätzung nicht zu stark belastet werden. Das Leistungsniveau in der 2. Säule werde beibehalten und die Vorsorge von Personen mit tiefen Einkommen könne dank differenzierteren Massnahmen, wie einer 10 Prozent-Erhöhung der AHV-Minimalrenten, verbessert werden. Mit dem Kompromissvorschlag wollen der sgv und der SBV eine Blockade zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat vermeiden.

Das Modell sieht als wesentlichste Kompensationsmassnahme bei einem gleichbleibenden versicherten Lohn höhere Altersgutschriften in der beruflichen Vorsorge vor. Bei der 1. Säule sollen die Minimalrenten um 10 Prozent angehoben werden. So können zusätzlich bis zu 300 Millionen Franken für die Verbesserung der Vorsorge von Personen mit tiefen Einkommen eingesetzt werden. Finanziert werden soll der gezielte Leistungsausbau bei der AHV über eine Erhöhung der Mehrwert­­steuer um 0.1 Prozent.

Mit der neuen Lösung sollen junge Versicherte und Menschen im Niedriglohnbereich nicht mit den Mehrkosten bei der Altersvorsorge 2020 belastet werden, wie sie sich aus der Nationalratslösung ergeben. Der Kompromissvorschlag vom sgv und SBV kommt der Version des Ständerats entgegen, stelle aber sicher, dass die Mittel mit Fokus dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

Das Modell wird als ein “differenzierter und konsensfähiger Kompromiss zwischen den Vorschlägen der grossen und der kleinen Kammer” bezeichnet.

  Mitteilung sgv /  Das Modell im Detail