In den AWP-Nachrichten Soziale Sicherheit äussern sich Stephan Skaanes und Alfred Bühler zu den Limiten bezüglich Nutzen und Aussagekraft des von der Kammer der PK-Experten berechneten Referenzzinssatzes in der Fachrichtlinie 4. Sie halten u.a. fest:

Erstens: Im Vergleich zu Marktzinssätzen, welche tägliche Schwankungen aufweisen, war ein vermeintlicher Vorteil des FRP4-Referenzzinssatzes, dass dieser sich «stetiger» verändern sollte. Die starke Veränderung von -0,5-Prozentpunkten zeigt jedoch, dass der FRP4-Referenzwert ebenfalls Schwankungen unterliegt. In den kommenden Jahren werden die hohen Renditen des Pictet Indexes der Neunzigerjahre aus der Durchschnittsbildung herausfallen. Bereits im Jahr 2017 wird deshalb der Referenzzinssatz mit einer hohen Wahrscheinlichkeit unter 2% fallen.

Zweitens: Der Referenzzinssatz von 2,25% liegt deutlich über den aktuellen Kapitalmarktzinsen (Verfallsrendite von 10-jährigen Staatsobligationen von rund -0,5% p.a.). Dies bedeutet, dass die Vorsorgeeinrichtungen für die Finanzierung des technischen Zinssatzes eine Risikoprämie von 2,75% erwirtschaften müssen. Vor zehn Jahren lag diese Risikoprämie bei bedeutend tieferen 1,25%, da damals die durchschnittlichen technischen Zinsen bei 3,75% und die Kapitalmarktzinsen bei 2,5% lagen.

Drittens: Diese hohe zu erwirtschaftende Risikoprämie (2,75%) drängt die Vorsorgeeinrichtungen in risikoreichere Vermögensanlagen. Rentnerlastige Kassen verfügen oft nicht über die dafür notwendige Risikofähigkeit. Ein direkt an den Kapitalmarktzinssatz gebundener Referenzzinssatz (z.B. 10-jährige Zinssätze plus 1,25%) hätte den starken Anstieg der im Referenzzinssatz enthaltenen Risikoprämie verhindert.

Wünschenswert wäre eine einheitliche Bewertung der Rentenverpflichtungen basierend auf Kapitalmarktzinssätzen oder zumindest ein Referenzzinssatz mit konstantem Aufschlag zum Zinsniveau.

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