Die Schweizerische Nationalbank schreibt in einer Mitteilung:
Die Nationalbank (SNB) hat ihre Überprüfung der Ausnahmeregelungen abgeschlossen und den Kreis der nicht den Negativzinsen unter stellten Girokonto-Inhaber deutlich verkleinert.
Konkret werden künftig die Girokonten bundesnaher Betriebe bei der SNB ebenfalls den Negativzinsen unterstellt, unter anderem die Pensionskasse des Bundes Publica. Die betroffenen Kontoinhaber erhalten den Minimal-Freibetrag von 10 Mio. Franken, auf denen kein Negativzins geschuldet ist. Ausserdem werden die Konten der Kantone Genf und Zürich sowie der Stadt Zürich aufgelöst. Die drei Konten hatten kaum noch Verwendung gefunden und die Konteninhaber sind nicht mehr Teil des aktuellen Geschäftskreises der Nationalbank. Ebenfalls dem Negativzins unter stellt wird das Konto der Pensionskasse der SNB.
Künftig werden nur noch die Girokonten der zentralen Bundesverwaltung und der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO nicht den Negativzinsen unterliegen. Die SNB wird die Entwicklung der Giroguthaben auf diesen Konten aber weiterhin beobachten.