Werner Enz fordert den Bundesrat auf, den aktuellen BVG-Mindestzins von 1,75% zu überdenken. Er schreibt:
Würde der BVG-Mindestzins nun aufgehoben, ausgesetzt oder zumindest stark abgesenkt, wären einige Freiheitsgrade gewonnen, ein vertrauensbildendes Signal gesetzt. Es darf nicht unterschätzt werden, dass schlecht positionierte Pensionskassen oder Rentnerkassen, die sich eine aggressive Anlagestrategie eigentlich nicht leisten dürfen, just aufgrund behördlicher Vorgaben in solche Gewässer gelockt werden. Gewiss, drei Jahre mit schönen Anlagerenditen in Folge haben die Deckungsgrade der meisten Kassen auf über 100 Prozent steigen lassen, aber das ist eine Momentaufnahme.
Die Eskalation an der Zinsfront, die womöglich Vorbote für eine Verschärfung der Euro-Krise ist, darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Verharren die Frankenzinsen längere Zeit im Minusbereich, wird es spätestens dann sehr ungemütlich, wenn es an den Aktienmärkten zu Einbrüchen kommt oder die Immobilienpreise in der Schweiz ins Rutschen geraten. Insgesamt sind die Anlagerisiken gestiegen. Da wäre es nicht verkehrt, wenn die falsch gesetzten BVG-Parameter – der gesetzliche Rentenumwandlungssatz ist das noch grössere Ärgernis als der Mindestzins – korrigiert oder aus der Welt geschafft würden.