Laut einer Studie der Hochschule Luzern und der Fernfachhochschule Schweiz (FFHS) wird das direkte Anlegen in Schweizer Aktien unattraktiver.
Seit Anfang Jahr müssen Pensionskassen ihre Stimmpflicht bei direkt gehaltenen Schweizer Aktien zwingend "im Interesse der Versicherten" ausüben. So will es die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV). Die Verordnung wurde im Zuge der Annahme der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" eingeführt.
Die Hochschule Luzern und die FFHS kommen in ihrer Studie zum Schluss, dass die neue Verordnung insbesondere für kleinere und mittlere Pensionskassen einen "beträchtlichen Aufwand" bedeute.
Als Folge vermuten die Autoren, dass sich die Struktur des Stiftungsrats längerfristig verändern werde, etwa durch die Einführung spezialisierter Stimmrechtsausschüsse. Zudem sei denkbar, dass die Pensionskassen vermehrt auf Stimmrechtsberater zurückgreifen.
Weil die zusätzlichen Strukturen auch mit Kosten verbunden sind, bestehe gerade für kleinere Pensionskassen der Anreiz, die Stimmpflicht zu umgehen. Erste Tendenzen hierzu zeichnen sich laut den Studienleitern bereits ab. So wendeten sich einige Pensionskassen von direkt gehaltenen Schweizer Aktien ab und wechselten vermehrt zu indirekt gehaltenen Anlagen.
Die Studie stützt sich auf eine Befragung ausgewählter Pensionskassen, Stiftungsaufsichtsbehörden, Revisionsgesellschaften, Stimmrechtsberater und involvierter Branchenverbände im vergangenen Jahr. (awp/sda)
Die Studie «Die Minder-Initiative bei Pensionskassen – Situationsanalyse und Praxisempfehlungen» kann für 95 Franken beim Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern bestellt werden: 041 757 67 67 oder ifz@hslu.ch.
